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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zum Erfolg einer Fahrt trägt auch bei, dass die Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil jedes Vertrages sind, von
vornherein klargestellt werden. Zusätzlich zum Reisevertragsgesetz vereinbaren die Vertragspartner folgende Bedingungen für
eine von uns veranstaltete Fahrt:
1. Buchung, Vertrag, Bezahlung
Die Buchung erfolgt schriftlich oder online und bietet Latvia-Outdoor den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Meldet
eine Person mehrere Teilnehmer an, so steht sie auch für deren Vertragsverpflichtungen ein. Der Vertrag kommt durch die von
uns versandte Buchungsbestätigung zustande. Mit der Buchung ist eine Anzahlung von 20%, sowie bei Beträgen unter 200.-
Euro der komplette Reisepreis zu entrichten (Überweisung). Der Restbetrag wird bis 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
2. Leistungen-, Preise, Änderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reisebeschreibungen. Änderungen der Leistungen nach
Vertragsabschluß kann Latvia-Outdoor nur dann vornehmen, wenn sie den Charakter der Fahrt nicht erheblich beeinträchtigen
und die Teilnehmer zuvor informiert wurden. Wetter, Wasserstände, höhere Gewalt, gesetzliche Bestimmungen,
leistungsungleiche Gruppen, Erkrankungen u. ä. können sehr kurzfristig Veränderungen der angebotenen Leistung nötig
machen. Wir werden dann stets bemüht sein, adäquate Ersatzleistungen für die ursprüngliche vertragliche Leistung
anzubieten. Ein grundsätzlicher Minderungsanspruch ergibt sich aus derart bedingten Änderungen nicht. Unvorhersehbare
höhere Gewalt, die eine Fahrt erheblich beeinträchtigt, berechtigt beide Partner jederzeit zu einem Vertragsrücktritt. Für die
bis dahin erbrachten und für die bis zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen steht Latvia-Outdoor eine
Entschädigung zu. Eventuell entstehende Mehrkosten werden je zur Hälfte von den Vertragspartnern getragen. Latvia-Outdoor
behält sich vor, den Kurspreis bis 21 Tage vor Beginn aus sachlich begründbaren Zwängen heraus ändern zu dürfen (z.B.
Wechselkursschwankungen). Der Kunde wird hiervon unterrichtet und darf bei einer Anhebung des Preises von über 10%
kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein
Rückerstattungsanspruch. Dem Teilnehmer muss bewusst sein, dass Erlebnisfahrten keine Pauschalangebote sind und vom
Veranstalter und Teilnehmer Flexibilität und Improvisationsvermögen verlangen können.
3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Der Teilnehmer kann vor Fahrtbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Als Ersatz für die
Vorbereitungen und den Verwaltungsaufwand können wir eine Entschädigung verlangen:
bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 20%
29 -15 Tage vor Fahrtbeginn 40%
14 -08 Tage vor Fahrtbeginn 60%
07 -03 Tage vor Fahrtbeginn 90%
ab 02 Tage vor Fahrtbeginn 100%
Umbuchungswünsche:
Bis 30 Tage vor Fahrtbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25.- Euro. Spätere Umbuchungswünsche erfordern
den entschädigungspflichtigen Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung und eine Neubuchung.
Ersatzperson:
Bis drei Tage vor Fahrtbeginn kann vom Vertrag schriftlich zurückgetreten werden, wenn gleichzeitig eine Ersatzperson
gestellt wird. Wir erheben dann eine Bearbeitungsgebühr von 25.- EUR und dadurch entstehende Mehrkosten, vorausgesetzt
die Ersatzperson entspricht den Veranstaltungsanforderungen und Latvia-Outdoor widerspricht dem Personenwechsel nicht.
Rücktritt von Latvia-Outdoor:
Latvia-Outdoor kann bis 8 Wochen vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
ist, muss aber die Teilnehmer davon umgehend unterrichten. Latvia-Outdoor erstattet den Reisepreis, bzw. die Anzahlungen
zurück, muss jedoch keine weiteren Entschädigungen für bereits getroffene Vorbereitungen, Verdienstausfälle oder
Buchungen/Stornierungen zahlen. Latvia-Outdoor kann vor oder während einer Veranstaltung fristlos von einem Vertrag
zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Vorbereitung oder Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört,
andere Teilnehmer oder Begleiter gefährdet, sich vertragswidrig verhält oder den Anforderungen aufgrund einer
Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Während einer Veranstaltung kann der fristlose
Vertragsrücktritt auch durch einen Begleiter mündlich ausgesprochen werden. Latvia-Outdoor behält hierbei den vollen
Reisepreisanspruch, tatsächlich ersparte Aufwendungen muss Latvia-Outdoor ggf. zurückerstatten.
4. Haftung, Gesundheitsbestimmungen
Latvia-Outdoor haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der gebuchten
Leistungen. Wir haften nicht für fremd- oder selbstverschuldete Schäden, bzw. Schäden, die dadurch entstanden sind, dass den
Anweisungen der Begleiter nicht Folge geleistet wurde. Unsere Haftung ist generell auf maximal den dreifachen Fahrtenpreis
beschränkt. Die Teilnahme an allen Kursen, Veranstaltungen und Zusatzprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Der
Teilnehmer versichert, dass er/sie über eine normale körperliche Konstitution und ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt
und die Fahrt sowie das Sport- und Erlebnisprogramm nur in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand antritt. Latvia-
Outdoor ist nicht für Organisation und Durchführung der Anreise verantwortlich. Die Lagerung von Privateigentum in unseren
Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
5. Gewährleistung, Abhilfe, Mitwirkung, Minderung, Schadensersatz
Kann Latvia-Outdoor die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbringen, kann Abhilfe verlangt werden. Erfordert die Abhilfe
einen unverhältnismäßigen Aufwand, können wir die Erbringung verweigern. Wir können auch Abhilfe schaffen, indem wir
eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Ihr seid verpflichtet, bei eintretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun,
um die Störungen zu begrenzen und den Schaden möglichst gering zu halten. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Fahrt oder für erhebliche Beanstandungen kann der Teilnehmer eine Minderung des Preises verlangen,
vorausgesetzt die Mängel wurden unverzüglich vor Ort bekundet und gegenüber Latvia-Outdoor innerhalb eines Monats nach
vorgesehener Beendigung der Fahrt schriftlich geltend gemacht. Die Leitung vor Ort ist nicht autorisiert,
Minderungsansprüche anzuerkennen.
6. Pass, Visa, Zoll, Versicherungen
Für Pass, Visa, Devisen, Zoll und Impfungen sowie Kfz- Papiere und Fahrkarten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
7. Andere Veranstalter
Wird eine von uns angebotene Fahrt von einem anderen Veranstalter durchgeführt, so gelten dessen Geschäftsbedingungen.
Diese sind auf Anfrage bei uns erhältlich. Latvia- Outdoor verantwortet und haftet nur in seiner Stellung als Fahrtenvermittler.
8. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Berlin.
Veranstalter ist Latvia-Outdoor
Sebastian Boldt
Hellersdorfer Weg 35
12689 Berlin
+371 - 29 14 60 34
info@latvia-outdoor.de
+371 - 29 14 60 34
Impressum:
Latvia Outdoor
Sebastian Boldt
Hellersdorfer Weg 35
12689 Berlin
LATVIA OUTDOOR
Hellersdorfer Weg 35
12689 Berlin
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