si vis pacem para bellum
© LATVIA OUTDOOR 2025

Explore the wildernesss of the Baltic states

LATVIA OUTDOOR

book now: +371 - 2914 6034

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zum Erfolg einer Fahrt trägt auch bei, dass die Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil jedes Vertrages sind, von vornherein klargestellt werden. Zusätzlich zum Reisevertragsgesetz vereinbaren die Vertragspartner folgende Bedingungen für eine von uns veranstaltete Fahrt: 1. Buchung, Vertrag, Bezahlung Die Buchung erfolgt schriftlich oder online und bietet Latvia-Outdoor den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Meldet eine Person mehrere Teilnehmer an, so steht sie auch für deren Vertragsverpflichtungen ein. Der Vertrag kommt durch die von uns versandte Buchungsbestätigung zustande. Mit der Buchung ist eine Anzahlung von 20%, sowie bei Beträgen unter 200.- Euro der komplette Reisepreis zu entrichten (Überweisung). Der Restbetrag wird bis 30 Tage vor Reisebeginn fällig. 2. Leistungen-, Preise, Änderungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reisebeschreibungen. Änderungen der Leistungen nach Vertragsabschluß kann Latvia-Outdoor nur dann vornehmen, wenn sie den Charakter der Fahrt nicht erheblich beeinträchtigen und die Teilnehmer zuvor informiert wurden. Wetter, Wasserstände, höhere Gewalt, gesetzliche Bestimmungen, leistungsungleiche Gruppen, Erkrankungen u. ä. können sehr kurzfristig Veränderungen der angebotenen Leistung nötig machen. Wir werden dann stets bemüht sein, adäquate Ersatzleistungen für die ursprüngliche vertragliche Leistung anzubieten. Ein grundsätzlicher Minderungsanspruch ergibt sich aus derart bedingten Änderungen nicht. Unvorhersehbare höhere Gewalt, die eine Fahrt erheblich beeinträchtigt, berechtigt beide Partner jederzeit zu einem Vertragsrücktritt. Für die bis dahin erbrachten und für die bis zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen steht Latvia-Outdoor eine Entschädigung zu. Eventuell entstehende Mehrkosten werden je zur Hälfte von den Vertragspartnern getragen. Latvia-Outdoor behält sich vor, den Kurspreis bis 21 Tage vor Beginn aus sachlich begründbaren Zwängen heraus ändern zu dürfen (z.B. Wechselkursschwankungen). Der Kunde wird hiervon unterrichtet und darf bei einer Anhebung des Preises von über 10% kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch. Dem Teilnehmer muss bewusst sein, dass Erlebnisfahrten keine Pauschalangebote sind und vom Veranstalter und Teilnehmer Flexibilität und Improvisationsvermögen verlangen können. 3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson Der Teilnehmer kann vor Fahrtbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Als Ersatz für die Vorbereitungen und den Verwaltungsaufwand können wir eine Entschädigung verlangen: bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 20% 29 -15 Tage vor Fahrtbeginn 40% 14 -08 Tage vor Fahrtbeginn 60% 07 -03 Tage vor Fahrtbeginn 90% ab 02 Tage vor Fahrtbeginn 100% Umbuchungswünsche: Bis 30 Tage vor Fahrtbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25.- Euro. Spätere Umbuchungswünsche erfordern den entschädigungspflichtigen Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung und eine Neubuchung. Ersatzperson: Bis drei Tage vor Fahrtbeginn kann vom Vertrag schriftlich zurückgetreten werden, wenn gleichzeitig eine Ersatzperson gestellt wird. Wir erheben dann eine Bearbeitungsgebühr von 25.- EUR und dadurch entstehende Mehrkosten, vorausgesetzt die Ersatzperson entspricht den Veranstaltungsanforderungen und Latvia-Outdoor widerspricht dem Personenwechsel nicht. Rücktritt von Latvia-Outdoor: Latvia-Outdoor kann bis 8 Wochen vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, muss aber die Teilnehmer davon umgehend unterrichten. Latvia-Outdoor erstattet den Reisepreis, bzw. die Anzahlungen zurück, muss jedoch keine weiteren Entschädigungen für bereits getroffene Vorbereitungen, Verdienstausfälle oder Buchungen/Stornierungen zahlen. Latvia-Outdoor kann vor oder während einer Veranstaltung fristlos von einem Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Vorbereitung oder Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere Teilnehmer oder Begleiter gefährdet, sich vertragswidrig verhält oder den Anforderungen aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Während einer Veranstaltung kann der fristlose Vertragsrücktritt auch durch einen Begleiter mündlich ausgesprochen werden. Latvia-Outdoor behält hierbei den vollen Reisepreisanspruch, tatsächlich ersparte Aufwendungen muss Latvia-Outdoor ggf. zurückerstatten. 4. Haftung, Gesundheitsbestimmungen Latvia-Outdoor haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der gebuchten Leistungen. Wir haften nicht für fremd- oder selbstverschuldete Schäden, bzw. Schäden, die dadurch entstanden sind, dass den Anweisungen der Begleiter nicht Folge geleistet wurde. Unsere Haftung ist generell auf maximal den dreifachen Fahrtenpreis beschränkt. Die Teilnahme an allen Kursen, Veranstaltungen und Zusatzprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer versichert, dass er/sie über eine normale körperliche Konstitution und ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt und die Fahrt sowie das Sport- und Erlebnisprogramm nur in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand antritt. Latvia- Outdoor ist nicht für Organisation und Durchführung der Anreise verantwortlich. Die Lagerung von Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr. 5. Gewährleistung, Abhilfe, Mitwirkung, Minderung, Schadensersatz Kann Latvia-Outdoor die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbringen, kann Abhilfe verlangt werden. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand, können wir die Erbringung verweigern. Wir können auch Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Ihr seid verpflichtet, bei eintretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um die Störungen zu begrenzen und den Schaden möglichst gering zu halten. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Fahrt oder für erhebliche Beanstandungen kann der Teilnehmer eine Minderung des Preises verlangen, vorausgesetzt die Mängel wurden unverzüglich vor Ort bekundet und gegenüber Latvia-Outdoor innerhalb eines Monats nach vorgesehener Beendigung der Fahrt schriftlich geltend gemacht. Die Leitung vor Ort ist nicht autorisiert, Minderungsansprüche anzuerkennen. 6. Pass, Visa, Zoll, Versicherungen Für Pass, Visa, Devisen, Zoll und Impfungen sowie Kfz- Papiere und Fahrkarten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. 7. Andere Veranstalter Wird eine von uns angebotene Fahrt von einem anderen Veranstalter durchgeführt, so gelten dessen Geschäftsbedingungen. Diese sind auf Anfrage bei uns erhältlich. Latvia- Outdoor verantwortet und haftet nur in seiner Stellung als Fahrtenvermittler. 8. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Berlin. Veranstalter ist Latvia-Outdoor Sebastian Boldt Hellersdorfer Weg 35 12689 Berlin

+371 - 29 14 60 34

info@latvia-outdoor.de

+371 - 29 14 60 34

Impressum: Latvia Outdoor Sebastian Boldt Hellersdorfer Weg 35 12689 Berlin
LATVIA OUTDOOR Hellersdorfer Weg 35 12689 Berlin © LATVIA OUTDOOR
Allgemeine Geschäftsbedingungen Zum Erfolg einer Fahrt trägt auch bei, dass die Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil jedes Vertrages sind, von vornherein klargestellt werden. Zusätzlich zum Reisevertragsgesetz vereinbaren die Vertragspartner folgende Bedingungen für eine von uns veranstaltete Fahrt: 1. Buchung, Vertrag, Bezahlung Die Buchung erfolgt schriftlich oder online und bietet Latvia-Outdoor den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Meldet eine Person mehrere Teilnehmer an, so steht sie auch für deren Vertragsverpflichtungen ein. Der Vertrag kommt durch die von uns versandte Buchungsbestätigung zustande. Mit der Buchung ist eine Anzahlung von 20%, sowie bei Beträgen unter 200.- Euro der komplette Reisepreis zu entrichten (Überweisung). Der Restbetrag wird bis 30 Tage vor Reisebeginn fällig. 2. Leistungen-, Preise, Änderungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reisebeschreibungen. Änderungen der Leistungen nach Vertragsabschluß kann Latvia-Outdoor nur dann vornehmen, wenn sie den Charakter der Fahrt nicht erheblich beeinträchtigen und die Teilnehmer zuvor informiert wurden. Wetter, Wasserstände, höhere Gewalt, gesetzliche Bestimmungen, leistungsungleiche Gruppen, Erkrankungen u. ä. können sehr kurzfristig Veränderungen der angebotenen Leistung nötig machen. Wir werden dann stets bemüht sein, adäquate Ersatzleistungen für die ursprüngliche vertragliche Leistung anzubieten. Ein grundsätzlicher Minderungsanspruch ergibt sich aus derart bedingten Änderungen nicht. Unvorhersehbare höhere Gewalt, die eine Fahrt erheblich beeinträchtigt, berechtigt beide Partner jederzeit zu einem Vertragsrücktritt. Für die bis dahin erbrachten und für die bis zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen steht Latvia-Outdoor eine Entschädigung zu. Eventuell entstehende Mehrkosten werden je zur Hälfte von den Vertragspartnern getragen. Latvia-Outdoor behält sich vor, den Kurspreis bis 21 Tage vor Beginn aus sachlich begründbaren Zwängen heraus ändern zu dürfen (z.B. Wechselkursschwankungen). Der Kunde wird hiervon unterrichtet und darf bei einer Anhebung des Preises von über 10% kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch. Dem Teilnehmer muss bewusst sein, dass Erlebnisfahrten keine Pauschalangebote sind und vom Veranstalter und Teilnehmer Flexibilität und Improvisationsvermögen verlangen können. 3. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson Der Teilnehmer kann vor Fahrtbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Als Ersatz für die Vorbereitungen und den Verwaltungsaufwand können wir eine Entschädigung verlangen: bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 20% 29 -15 Tage vor Fahrtbeginn 40% 14 -08 Tage vor Fahrtbeginn 60% 07 -03 Tage vor Fahrtbeginn 90% ab 02 Tage vor Fahrtbeginn 100% Umbuchungswünsche: Bis 30 Tage vor Fahrtbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25.- Euro. Spätere Umbuchungswünsche erfordern den entschädigungspflichtigen Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung und eine Neubuchung. Ersatzperson: Bis drei Tage vor Fahrtbeginn kann vom Vertrag schriftlich zurückgetreten werden, wenn gleichzeitig eine Ersatzperson gestellt wird. Wir erheben dann eine Bearbeitungsgebühr von 25.- EUR und dadurch entstehende Mehrkosten, vorausgesetzt die Ersatzperson entspricht den Veranstaltungsanforderungen und Latvia-Outdoor widerspricht dem Personenwechsel nicht. Rücktritt von Latvia-Outdoor: Latvia-Outdoor kann bis 8 Wochen vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, muss aber die Teilnehmer davon umgehend unterrichten. Latvia-Outdoor erstattet den Reisepreis, bzw. die Anzahlungen zurück, muss jedoch keine weiteren Entschädigungen für bereits getroffene Vorbereitungen, Verdienstausfälle oder Buchungen/Stornierungen zahlen. Latvia-Outdoor kann vor oder während einer Veranstaltung fristlos von einem Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Vorbereitung oder Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere Teilnehmer oder Begleiter gefährdet, sich vertragswidrig verhält oder den Anforderungen aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Während einer Veranstaltung kann der fristlose Vertragsrücktritt auch durch einen Begleiter mündlich ausgesprochen werden. Latvia-Outdoor behält hierbei den vollen Reisepreisanspruch, tatsächlich ersparte Aufwendungen muss Latvia-Outdoor ggf. zurückerstatten. 4. Haftung, Gesundheitsbestimmungen Latvia-Outdoor haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der gebuchten Leistungen. Wir haften nicht für fremd- oder selbstverschuldete Schäden, bzw. Schäden, die dadurch entstanden sind, dass den Anweisungen der Begleiter nicht Folge geleistet wurde. Unsere Haftung ist generell auf maximal den dreifachen Fahrtenpreis beschränkt. Die Teilnahme an allen Kursen, Veranstaltungen und Zusatzprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer versichert, dass er/sie über eine normale körperliche Konstitution und ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt und die Fahrt sowie das Sport- und Erlebnisprogramm nur in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand antritt. Latvia- Outdoor ist nicht für Organisation und Durchführung der Anreise verantwortlich. Die Lagerung von Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr. 5. Gewährleistung, Abhilfe, Mitwirkung, Minderung, Schadensersatz Kann Latvia-Outdoor die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbringen, kann Abhilfe verlangt werden. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand, können wir die Erbringung verweigern. Wir können auch Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Ihr seid verpflichtet, bei eintretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um die Störungen zu begrenzen und den Schaden möglichst gering zu halten. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Fahrt oder für erhebliche Beanstandungen kann der Teilnehmer eine Minderung des Preises verlangen, vorausgesetzt die Mängel wurden unverzüglich vor Ort bekundet und gegenüber Latvia-Outdoor innerhalb eines Monats nach vorgesehener Beendigung der Fahrt schriftlich geltend gemacht. Die Leitung vor Ort ist nicht autorisiert, Minderungsansprüche anzuerkennen. 6. Pass, Visa, Zoll, Versicherungen Für Pass, Visa, Devisen, Zoll und Impfungen sowie Kfz- Papiere und Fahrkarten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. 7. Andere Veranstalter Wird eine von uns angebotene Fahrt von einem anderen Veranstalter durchgeführt, so gelten dessen Geschäftsbedingungen. Diese sind auf Anfrage bei uns erhältlich. Latvia- Outdoor verantwortet und haftet nur in seiner Stellung als Fahrtenvermittler. 8. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Berlin. Veranstalter ist Latvia-Outdoor Sebastian Boldt Hellersdorfer Weg 35 12689 Berlin
© LATVIA OUTDOOR 2025
Impressum: Latvia Outdoor Sebastian Boldt Hellersdorfer Weg 35 12689 Berlin

+371 - 29 14 60 34

info@latvia-outdoor.de