book now: +371 - 2914 6034
a little paradise in the middle of nature
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienanlage UPES DIŽVIETAS gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, Unterkünften
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienanlage UPES DIŽVIETAS. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn dies zuvor
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss und Vertragspartner
Der Beherbergungsvertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Ferienanlage zustande. Die Ferienanlage
bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich.
Die Nutzung der Anlagen ist nur innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten sind am Eingang und auf der Website
ausgehängt. Die Ferienanlage behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern oder Anlagen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund
von Renovierungsarbeiten oder Veranstaltungen oder wenn die Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur teilweise möglich ist.
3. Verjährung
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen Lettlands.
4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Die Ferienanlage ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet,
die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Ferienanlage zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden erbrachte Leistungen und Auslagen der Ferienanlage an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der der Ferienanlage allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
Die Preise können von der Ferienanlage geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der
Ferienanlage oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Ferienanlage dem zustimmt.
Rechnungen der Ferienanlage sind fristgerecht und ohne Abzug zu zahlen. Die Ferienanlage ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen
und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Reklamationen hinsichtlich der Abrechnung sind der Ferienanlage unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Die Art der Abrechnung (Empfänger) ist
der Ferienanlage bei Auftragserteilung, spätestens jedoch bis zum Ende der Leistungserbringung bekannt zu geben.
5. Rücktritt des Kunden / Stornierung und Nichtanreise
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden vom Vertrag mit der Ferienanlage bedarf der schriftlichen Zustimmung der Ferienanlage. Bei Direktbuchungen (E-Mail
oder Homepage) ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 14 Tage vor Anreise möglich. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Erfolgt dies nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung
nicht mehr möglich ist.
Das Vertragsverhältnis endet bei Verletzung der Verpflichtung der Ferienanlage zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechte und Interessen des Kunden, wenn
diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht nicht mehr zuzumuten ist. Bei vom Kunden nicht
in Anspruch genommenen Zimmern hat die Ferienanlage die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises zu zahlen. Ihm ist jedoch der Nachweis gestattet,
dass der Ferienanlage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Rücktritt der Ferienanlage
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Ferienanlage seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Ferienanlage auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Erfolgt die Zahlung des Kunden auch nach Verstreichen einer der Ferienanlage gesetzten angemessenen Nachfrist nicht,
ist die Ferienanlage ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes ist die Ferienanlage berechtigt, außerordentlich
vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des berechtigten Rücktritts der Ferienanlage entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7. Zimmerbereitstellung und -rückgabe
Sollte die Ferienanlage ein vorbereitetes Zimmer nicht bereitstellen können (z. B. aufgrund von Schäden etc.), ist die Anlage berechtigt, Gästen ein
Ersatzzimmer der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Etwaige Mehrkosten trägt die Anlage. Die Ferienanlage kann dann, wenn der Kunde am
vereinbarten Abreisetag die nicht bereitgestellten Zimmer bis 12:00 Uhr geräumt hat, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die
vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises, ab 18:00 Uhr 100 % in Rechnung stellen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis
gestattet, dass der Pension kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Änderung der Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 14 Tage vor Anreise mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anlage. Ohne
Zustimmung der Anlage ist diese nicht verpflichtet, zusätzliche Personen mitzunehmen. In diesem Fall ist der vereinbarte Preis auch bei
Nichtinanspruchnahme des Zimmers in voller Höhe zu zahlen. Bei Abweichungen nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Die Ferienanlage
ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt und die bestätigten
Zimmer getauscht werden.
9. Haftung der Ferienanlage
Die Ferienanlage haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Freiheit und der sexuellen
Selbstbestimmung, wenn die Ferienanlage die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Ferienanlage beruhen, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(sogenannte Kardinalpflichten) der Ferienanlage beruhen.
Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer von der Ferienanlage übernommenen Garantie bleiben unberührt.
Einer Pflichtverletzung der Ferienanlage steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen der Ferienanlage auftreten, wird die Ferienanlage bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10. Gerichtsstand
Für alle Vertragsparteien der Ferienanlage und alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten wird Gerichtsstand Kraslava, Lettland, vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende Vereinbarung.
Abweichungen oder Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
+371 - 29 14 60 34
upes.dizvietas@aol.com
+371 - 29 14 60 34
„Upes Dizvietas“ Udrisu pag., Kraslavas nov.,
LV-5601 Kraslava
© LATVIA OUTDOOR