si vis pacem para bellum
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a little paradise in the middle of nature
Upes Dizvietas

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienanlage UPES DIŽVIETAS gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, Unterkünften

sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienanlage UPES DIŽVIETAS. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur

Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn dies zuvor

ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss und Vertragspartner

Der Beherbergungsvertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Ferienanlage zustande. Die Ferienanlage

bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich.

Die Nutzung der Anlagen ist nur innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten sind am Eingang und auf der Website

ausgehängt. Die Ferienanlage behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern oder Anlagen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund

von Renovierungsarbeiten oder Veranstaltungen oder wenn die Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur teilweise möglich ist.

3. Verjährung

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen Lettlands.

4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Die Ferienanlage ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet,

die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Ferienanlage zu

zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden erbrachte Leistungen und Auslagen der Ferienanlage an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der

jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der der Ferienanlage allgemein für derartige

Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

Die Preise können von der Ferienanlage geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der

Ferienanlage oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Ferienanlage dem zustimmt.

Rechnungen der Ferienanlage sind fristgerecht und ohne Abzug zu zahlen. Die Ferienanlage ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen

und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

Reklamationen hinsichtlich der Abrechnung sind der Ferienanlage unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Die Art der Abrechnung (Empfänger) ist

der Ferienanlage bei Auftragserteilung, spätestens jedoch bis zum Ende der Leistungserbringung bekannt zu geben.

5. Rücktritt des Kunden / Stornierung und Nichtanreise

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden vom Vertrag mit der Ferienanlage bedarf der schriftlichen Zustimmung der Ferienanlage. Bei Direktbuchungen (E-Mail

oder Homepage) ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 14 Tage vor Anreise möglich. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Erfolgt dies nicht, so ist

der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung

nicht mehr möglich ist.

Das Vertragsverhältnis endet bei Verletzung der Verpflichtung der Ferienanlage zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechte und Interessen des Kunden, wenn

diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht nicht mehr zuzumuten ist. Bei vom Kunden nicht

in Anspruch genommenen Zimmern hat die Ferienanlage die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen

anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises zu zahlen. Ihm ist jedoch der Nachweis gestattet,

dass der Ferienanlage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Rücktritt der Ferienanlage

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Ferienanlage seinerseits berechtigt,

vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Ferienanlage auf sein

Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Erfolgt die Zahlung des Kunden auch nach Verstreichen einer der Ferienanlage gesetzten angemessenen Nachfrist nicht,

ist die Ferienanlage ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes ist die Ferienanlage berechtigt, außerordentlich

vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des berechtigten Rücktritts der Ferienanlage entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Zimmerbereitstellung und -rückgabe Sollte die Ferienanlage ein vorbereitetes Zimmer nicht bereitstellen können (z. B. aufgrund von Schäden etc.), ist die Anlage berechtigt, Gästen ein Ersatzzimmer der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Etwaige Mehrkosten trägt die Anlage. Die Ferienanlage kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die nicht bereitgestellten Zimmer bis 12:00 Uhr geräumt hat, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises, ab 18:00 Uhr 100 % in Rechnung stellen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Pension kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 8. Änderung der Teilnehmerzahl Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 14 Tage vor Anreise mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anlage. Ohne Zustimmung der Anlage ist diese nicht verpflichtet, zusätzliche Personen mitzunehmen. In diesem Fall ist der vereinbarte Preis auch bei Nichtinanspruchnahme des Zimmers in voller Höhe zu zahlen. Bei Abweichungen nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Die Ferienanlage ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt und die bestätigten Zimmer getauscht werden. 9. Haftung der Ferienanlage Die Ferienanlage haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung, wenn die Ferienanlage die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ferienanlage beruhen, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) der Ferienanlage beruhen. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer von der Ferienanlage übernommenen Garantie bleiben unberührt. Einer Pflichtverletzung der Ferienanlage steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienanlage auftreten, wird die Ferienanlage bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 10. Gerichtsstand Für alle Vertragsparteien der Ferienanlage und alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten wird Gerichtsstand Kraslava, Lettland, vereinbart. 11. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende Vereinbarung. Abweichungen oder Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

+371 - 29 14 60 34

upes.dizvietas@aol.com

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„Upes Dizvietas“ Udrisu pag., Kraslavas nov., LV-5601 Kraslava © LATVIA OUTDOOR
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienanlage UPES DIŽVIETAS gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, Unterkünften sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienanlage UPES DIŽVIETAS. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2. Vertragsabschluss und Vertragspartner Der Beherbergungsvertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Ferienanlage zustande. Die Ferienanlage bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich. NDie utzung der Anlagen ist nur innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten sind am Eingang und auf der Website ausgehängt. Die Ferienanlage behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern oder Anlagen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Renovierungsarbeiten oder Veranstaltungen oder wenn die Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur teilweise möglich ist. 3. Verjährung Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen Lettlands. 4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung Die Ferienanlage ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Ferienanlage zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden erbrachte Leistungen und Auslagen der Ferienanlage an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der der Ferienanlage allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.Die Preise können von der Ferienanlage geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Ferienanlage oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Ferienanlage dem zustimmt. Rechnungen der Ferienanlage sind fristgerecht und ohne Abzug zu zahlen. Die Ferienanlage ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Reklamationen hinsichtlich der Abrechnung sind der Ferienanlage unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Die Art der Abrechnung (Empfänger) ist der Ferienanlage bei Auftragserteilung, spätestens jedoch bis zum Ende der Leistungserbringung bekannt zu geben. 5. Rücktritt des Kunden / Stornierung und Nichtanreise Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden vom Vertrag mit der Ferienanlage bedarf der schriftlichen Zustimmung der Ferienanlage. Bei Direktbuchungen (E-Mail oder Homepage) ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 14 Tage vor Anreise möglich. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.Das Vertragsverhältnis endet bei Verletzung der Verpflichtung der Ferienanlage zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechte und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht nicht mehr zuzumuten ist. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Ferienanlage die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises zu zahlen. Ihm ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Ferienanlage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6. Rücktritt der Ferienanlage Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Ferienanlage seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Ferienanlage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Erfolgt die Zahlung des Kunden auch nach Verstreichen einer der Ferienanlage gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, ist die Ferienanlage ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes ist die Ferienanlage berechtigt, außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des berechtigten Rücktritts der Ferienanlage entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 7. Zimmerbereitstellung und -rückgabe Sollte die Ferienanlage ein vorbereitetes Zimmer nicht bereitstellen können (z. B. aufgrund von Schäden etc.), ist die Anlage berechtigt, Gästen ein Ersatzzimmer der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Etwaige Mehrkosten trägt die Anlage. Die Ferienanlage kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die nicht bereitgestellten Zimmer bis 12:00 Uhr geräumt hat, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises, ab 18:00 Uhr 100 % in Rechnung stellen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Pension kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 8. Änderung der Teilnehmerzahl Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 14 Tage vor Anreise mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Anlage. Ohne Zustimmung der Anlage ist diese nicht verpflichtet, zusätzliche Personen mitzunehmen. In diesem Fall ist der vereinbarte Preis auch bei Nichtinanspruchnahme des Zimmers in voller Höhe zu zahlen. Bei Abweichungen nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Die Ferienanlage ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt und die bestätigten Zimmer getauscht werden. 9. Haftung der Ferienanlage Die Ferienanlage haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung, wenn die Ferienanlage die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ferienanlage beruhen, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) der Ferienanlage beruhen. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer von der Ferienanlage übernommenen Garantie bleiben unberührt. Einer Pflichtverletzung der Ferienanlage steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienanlage auftreten, wird die Ferienanlage bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 10. Gerichtsstand Für alle Vertragsparteien der Ferienanlage und alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten wird Gerichtsstand Kraslava, Lettland, vereinbart. 11. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende Vereinbarung. Abweichungen oder Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

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